Gefährdungsbeurteilung von Lagereinrichtungen

Die Gefährdungsbeurteilung von Lagereinrichtungen dient dem Arbeitgeber zur Erhaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient im Wesentlichen dazu, festzustellen, welche Gefährdungen für die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen bestehen. In der DIN EN 15635 wird eine solche Gefährdungsbeurteilung für das gesamte Lagerwesen gefordert. Diese soll jährlich mindestens einmal durchgeführt werden und zusätzlich bei Änderungen innerhalb des betrieblichen Ablaufes, Einsatz neuer Betriebseinrichtungen etc.

Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung von Lagereinrichtungen

Es gibt keine gesetzlich detaillierten Vorgaben für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Es kommt grundsätzlich darauf an, dass alle betrieblichen Gefahren (bei Lagereinrichtungen hauptsächlich Regalschäden) erkannt und entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter müssen diese Beurteilungen dokumentieren.

Bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist festzustellen, inwieweit es notwendig ist, Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Eine Reihe von Gesetzen, Vorschriften und Regeln geben hierfür Richtwerte und Toleranzen an, die eingehalten werden müssen. Es ist außerdem abzuschätzen, wie gravierend die Unfallgefahren oder gesundheitlichen Gefährdungen sind und wie Wahrscheinlich deren Eintritt ist.

Bei jeglichem Regalschaden müssen die potentiellen Ursachen des Problems untersucht werden, damit das Problem und eine Wiederholung der Schäden reduziert oder beseitigt werden kann. Geeignete Maßnahmen sind entsprechend vorzunehmen. Die Durchführung der Schutzmaßnahmen, sowie die Überprüfung der Wirksamkeit muss gewährleistet werden.

Häufige Gründe für das Auftreten von Regalschäden

  • Falsche Staplerbedienung
  • Qualität der Gabelstaplerfahrerschulung bzw. Fortbildung
  • Änderung des ursprünglichen Fördermittels
  • Schlechter Zustand des Fördermittels
  • Änderung des Palettentyps oder der Palettenqualität
  • Beschädigte Ladehilfsmittel
  • Zu geringe Freiräume
  • Zu geringe Gangbreiten
  • Mangelnde Ordnung und Sauberkeit, verschütte Ware, Staplergänge durch Paletten zugestellt usw.
  • Schlechte Beleuchtung
  • Bodenunzugänglichkeiten

Bewertungsstufen für Regalschäden

Gefahrenstufe GRÜN
Verformung der Stütze gering

Das betroffene Element gilt noch als sicher und betriebsfähig. Es ist aber trotzdem farblich zu markieren und die Beschädigung muss dokumentiert werden.

Gefahrenstufe ORANGE
Verformung der Stütze hoch

Regale mit derartigen Defekten müssen entlastet werden und dürfen nicht neu belastet werden. Der betroffene Bereich muss Gesperrt und innerhalb von vier Wochen repariert werden. Andernfalls gehen die Schäden in den roten Bereich über.

Gefahrenstufe ROT
Verformung der Stütze gravierend

Wenn die Grenzwerte den orangen Bereich überschreiten, so ist die betroffene Zone sofort zu entlasten und zu sperren. Versehentliche Beladungen müssen ausgeschlossen werden. Eine sach- und fachgerechte Reparatur ist unverzüglich einzuleiten.

Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Es muss ein Prüfbericht über alle vorhandenen Regalschäden angefertigt werden. Hiernach können dann entsprechende Wege eingeleitet werden, um gefährdete Regalbereiche zu isolieren und zu sichern. Danach ist das Reparaturverfahren einzuleiten.